#HowTo: Kandidatur

 

Wie man sich zur ÖH-Wahl aufstellen lässt

 

Wir als wahlwerbende Gruppe (umgangssprachlich sagt man dazu “Fraktion”) UFMUW wollen euch nicht vorenthalten wie auch ihr in der Hochschulpolitik mitmischen könnt. Hier also eine Zusammenfassung dessen, was ihr wissen müsst, um selbst kandidieren zu können:

Zu allererst die wichtigste Information: Dieses Jahr wurden die Wahltage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2017 (das ist der korrekte Terminus) auf den 16.-18. Mai gelegt. An diesen drei Tagen werden die Vertretungen der Studierenden auf drei Ebenen gewählt:

Studienvertretung (STV) – dies ist eine Personenwahl, keine Fraktionswahl – es kann also jede_r antreten, die oder der Interesse hat Studierende aus dem eigenen Studiengang zu vertreten. Natürlich treten auch Personen an, die Teil einer Fraktion sind – das ist aber absolut keine Voraussetzung. Eine zwingende Voraussetzung allerdings ist, dass die antretende Person an der Meduni Wien studiert und bis 28.3.2017 den Studienbeitrag sowie ÖH-Beitrag bezahlt hat. Es ist nicht notwendig Unterstützungserklärungen für eine Kandidatur als Studienvertreter_in zu sammeln. Für genaue Informationen musst du dir den Paragrafen 28 in der HSWO 2014 ansehen (Link: http://bit.ly/2g1biRn). An unserer Universität gibt es folgende drei Studienvertretungen: Humanmedizin, Zahnmedizin und postgraduelle Studiengänge.

Hochschulvertretung (HV) – das ist eine Fraktionswahl. Es treten verschiedene Fraktionen an unserer Universität zur Wahl an. Ähnlich wie in einer Art Mini-Parlament bestimmt die Anzahl der Stimmen die Anzahl der Mandate der jeweiligen Fraktion in der HV. An der Meduni Wien besteht die HV aus neun Mandaten, dies wird durch die Anzahl der Studierenden bestimmt. Die HV vertritt alle Studierenden der Hochschule unabhängig von der Studienrichtung. Wer auf dieser Ebene mitmachen will, muss einer Fraktion angehören – also entweder wo beitreten oder selbst eine gründen. Dafür benötigst du mindestens eine Person, aber maximal 18 Personen,  die auf deiner Liste kandidieren wollen –  sowie eine Person die als Zustellungsbevollmächtigte_r agiert. Diese Person kommuniziert mit der Wahlkommission und darf auch auf der Liste stehen. Außerdem musst du mindestens 50 gültige Unterstützungserklärungen sammeln. Für genaue Informationen musst du dir die Paragrafen 22-27 in der HSWO 2014 (Link: http://bit.ly/2g1biRn) ansehen.

Bundesvertretung – das ist ebenfalls eine Fraktionswahl. Unabhängig davon, welche Fraktionen an deiner Universität für die HV antreten, findest du hier Fraktionen die bundesweit antreten. Das können andere Fraktionen als jene an der Meduni Wien oder – wie in unserem Fall – ein Dachverband namens FLÖ (Fachschaftslisten Österreich) sein. Die ÖH Bundesvertretung vertritt alle Studierenden Österreichs, von allen Hochschulen – also zB auch von Fachhochschulen und Privatuniversitäten. Sie vertritt daher die Anliegen aller Studierenden und ist bei bundesweit relevanten Themen (wie zum Beispiel der Gründung neuer Universitäten oder der Einführung eines österreichweiten Studi-Tickets für öffentlichen Verkehr) ein wichtiger Faktor. Aus diesem Grund kannst und solltest du mitentscheiden wer dort das Sagen hat. Für diese Ebene kannst du nur antreten, wenn du Teil einer Fraktion bist, die bundesweit antritt. Wenn du selbst eine solche gründen möchtest, benötigst du mindestens eine Person aber maximal 110 Personen die auf der Liste kandidieren wollen, sowie eine Person die als Zustellungsbevollmächtigte_r agiert. Diese Person kommuniziert mit der Wahlkommission und darf auch auf der Liste stehen. Außerdem musst du mindestens 200 gültige Unterstützungserklärungen von mindestens 7 verschiedenen Hochschulen sammeln. An jeder der 7 Hochschulen musst du mindestens 10 Unterstützungserklärungen gesammelt haben. Für genaue Informationen musst du dir die Paragrafen 22-27 in der HSWO 2014 (Link: http://bit.ly/2g1biRn) ansehen

 

Um bei der ÖH-Wahl antreten zu können, egal auf welcher Ebene, sind folgende Fristen wichtig:

 

28. März 2017 

  • Stichtag für die Wahlberechtigung
  • Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge
  • Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen

Das bedeutet folgendes: bis zu diesem Tag muss dein Studienbeitrag bezahlt sein, sonst bist du nicht wahlberechtigt und kannst auch nicht gewählt werden – denn nur wer wahlberechtigt ist, kann kandidieren. Ab diesem Tag kannst du außerdem deine Kandidatur als Kandidat_in für die Studienvertretung deines Studiums einbringen, bzw. als Fraktion einen Wahlvorschlag für die Wahl in die Hochschulvertretung oder in die Bundesvertretung abgeben.

 

6. April 2017

  • Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
  • Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse

11. April 2017

  • Ende der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
  • Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
  • Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge

Wenn du auf irgendeiner Ebene der ÖH-Wahlen kandidieren möchtest, musst du im Wählerinnen- und Wählerverzeichnis stehen. Daher solltest du in diesem Zeitraum an der ÖH Med Wien vorbeischauen wo das Verzeichnis aufgelegt wird. Am 11. April ist gleichzeitig die letzte Möglichkeit um einen Wahlvorschlag einzureichen – die Tage darauf können nur noch minimale, letzte Änderungen gemacht werden – wie zum Beispiel Adressänderungen oder Umreihungen von Personen in Ausnahmefällen.

 

18. April 2017

  • Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen
  • Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen
  • Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen bei Wahlvorschlägen
  • Letzter Zeitpunkt für die Herstellung des Einvernehmens über unterscheidende Bezeichnungen der Wahlvorschläge

Als antretende Fraktion muss bis zu diesem Zeitpunkt klar sein, wer welchen Platz auf der Liste bekommt bzw. ob man eventuell doch überhaupt nicht antritt.  

 

20. April 2017

  • Ende der Einreichungsfrist für Kandidaturen

Spätestens jetzt muss die Kandidatur für die Wahl zur Studienvertreter_in eingereicht werden, nur 5 Tage Bedenkzeit gibt es dann noch.

 

25. April 2017

  • Letzter Zeitpunkt für die Vorlage der Verbesserungen von Kandidaturen
  • Letzter Zeitpunkt für die Zurückziehung einer Kandidatur

Wer jetzt die Kandidatur nicht zurückgezogen hat, steht am Wahlzettel zur Studienvertretungswahl. Sollte deine Kandidatur aus formalen Gründen (zB weil ein Formular fehlt) beanstandet worden sein, musst du spätestens bis jetzt die Anforderungen erfüllt haben. Sonst stehst du nicht auf dem Wahlzettel.

 

16. Mai 2017 Erster Wahltag

17. Mai 2017 Zweiter Wahltag

18. Mai 2017 Dritter Wahltag

Ab 16. Mai  wird es spannend, denn jede Stimme zählt. Bis zum 18. Mai, also an 3 Wahltagen, können Studierende ihre Stimme abgeben. Uhrzeit und genauer Ort werden zwei Wochen zuvor bekannt gegeben.

 

18. Mai 2017

  • Erster Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse

Meist werden die Wahlergebnisse gleich am Abend des 18. Mai nach Vollendung der Auszählung an den jeweiligen Hochschulen bekannt gegeben.

 

26. Mai 2017

  • Letzter Zeitpunkt für die Verlautbarung der Wahlergebnisse
  • Letzter Zeitpunkt für die Zuweisung der Mandate
  • Letzter Zeitpunkt für die Verständigung der Gewählten; gleichzeitig mit Verlautbarung des Wahlergebnisse

ab 1. Juli 2017

  • Beginn der neuen Funktionsperiode

Bis spätestens 26. Mai müssen die Wahlergebnisse dann im Detail verkündet werden, damit sich Fraktionen zu Koalitionsgesprächen treffen und Studierendenvertreter_innen das weitere Vorgehen planen können. Als Kandidat_in hat man bis 3 Tage nach Verkündung der Ergebnisse die Möglichkeit, die Wahl abzulehnen und somit das Mandat der/dem Nächstegereihte_n zu überlassen. Binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des Wahlergebnisses für die Hochschul- und Studienvertretungen besteht die Möglichkeit gegen dieses Einspruch zu erheben (das gilt ebenso für die Bundesvertretung). Die neue Funktionsperiode (oder Exekutivperiode, wie sie umgangssprachlich genannt wird) beginnt dann mit dem 1. Juli.

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